Neues EU-weites Widerrufrecht

Auf den 13.Juni 2014 trat das neue EU-weite Widerrufrecht für Endverbraucher in Kraft, was es notwendig machte, einige Änderungen im Onlineshop vorzunehmen.

Wichtigste Neuerung ist, dass der Enverbraucher ausdrücklich seinen Widerruf erklären muss. Dazu hat er verschiedene Möglichkeiten nach Wahl, nämlich per Telefon, Email, oder auch durch Zurücksenden  der Ware mit einem formlosen Brief, in dem der Widerruf erklärt wird.Darüber hinaus müssen die Onlineshopbetreiber ein Muster-Widerrufformular bereitstellen, mit dem der Widerruf auch erklärt werden kann.

Dieses Formular kann bei Starklichttechnik im Bereich "AGB und Widerruf" heruntergeladen werden. Die Verwendung dieses Formulars ist jedoch keine Pflicht.

 

Eine weitere Neuerung ist, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, was insbesondere für kleinere Onlineshops zu einer Entlastung führt und für den Endverbraucher zu stabileren Preisen, da die Rücksendekosten nicht mehr auf den Kaufpreis umgelegt werden müssen.